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Bestand | Sonstige Konzepte

Lärmaktionsplan Hessen, 2. Stufe Regierungsbezirk Gießen - Teilplan Straßenverkehr

Regierungsbezirk Gießen
Regierungspräsidium Gießen
01
Zeitraum der Erarbeitung und Fertigstellungszeitraum
Erarbeitungszeitraum:2012 - 2016
Fertigstellungszeitpunkt:März 2016
02
Beschluss des Plans, Beweggründe der Aufstellung und Fortschreibung
Status Beschluss:Plan wurde beschlossen
Beschlussgremium:Regierungspräsident
Beschlusszeitpunkt:3/21/2016
Beweggründe für die Aufstellung:

Der Lärmaktionsplan setzt die Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtline 2002/49/EG, welche wiederum durch §§ 47 a – f des Bundes-
Immissionsschutzgesetztes in deutsches Bundesrecht überführt worden ist, um. Es besteht somit eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung dieses Planes.

Fortschreibung:Fortschreibung des bestehenden Plans vorgesehen
03
Bausteine des Plans
Diskussion der Visionen/Leitbilder der Kommune:
kein Bestandteil
Problemanalyse der Verkehrssituation:
keine Angabe
Beteiligungsverfahren zur Problemanalyse:
keine Angabe
Beteiligungsverfahren zur Maßnahmenentwicklung:
großer Bestandteil
Beteiligungsverfahren zur Maßnahmenumsetzung:
großer Bestandteil
Monitoring der Maßnahmenumsetzung:
großer Bestandteil
Wirkungsabschätzung der Maßnahmen:
großer Bestandteil
Evaluation zur Wirkung der Maßnahmen:
großer Bestandteil
04
Integration mit übergeordneten Plänen und federführendes Amt/Abteilung bei Erstellung des Plans
Integration mit übergeordneten Plänen/anderen Fachplänen
Federführung für Erstellung des Konzeptes

Regierungspräsidium Gießen/ Umweltabteilung Abt. IV

05
Beteiligung
Kommunale politische Entscheidungsträger
Bürgerinnen und Bürger
Umweltverbände
Andere Abteilungen/Ämter
Landkreis
Art der Beteiligungsformate

2-stufige Öffentlichkeitsbeteiligung, über Funktionspostfach

06
Aufwände (Kosten) und finanzielle Förderung