Fertigstellungszeitpunkt:Juni 2015 Zeithorizont:2015 - 2020
Beschlussgremium:Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Beschlusszeitpunkt:7/16/2015
Beweggründe für die Aufstellung:
Nach § 14 Abs. 8 Satz 2 ÖPNVG Hessen ist spätestens alle fünf Jahre
darüber zu entscheiden, ob der Nahverkehrsplan neu aufzustellen ist.
Dementsprechend wurde mit der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung am 30. April 2008 der Nahverkehrsplan
fortgeschrieben. Dieser Nahverkehrsplan galt mit den Beschlussfassungen
der Stadtverordnetenversammlung zu den Fahrplanwechseln per Dezember
2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2014 und Januar 2015 als kontinuierlich
fortentwickelt. Im Jahr 2013 hat der Magistrat erneut die Lokale
Nahverkehrsorganisation mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
beauftragt. Dieser Plan sollte die bisherigen Grundlagen enthalten und
eine Optimierung des ÖPNV-Angebotes in Wiesbaden zum Ziel haben. Der
Nahverkehrsplan bildet gem. § 8 Abs. 3 Satz 8 PBefG den Rahmen für die
Entwicklung des ÖPNV: Störungen des ÖPNV durch Steigerung des
Gesamtverkehrsaufkommens, Ausreichende verkehrsbedienung und
Aufgaben der Daseinsvorsorge, Weiterentwicklung der Umweltverträglichkeit,
Leistungsfähiger und effizienter ÖPNV, Reduktion des MIV
Titel des Plans der Fortgeschrieben wird: Nahverkehrsplan Wiesbaden und Rheingau- Taunus Kreis 2020
kleiner Bestandteil
Problemanalyse der Verkehrssituation:
großer Bestandteil
Beteiligungsverfahren zur Problemanalyse:
großer Bestandteil
Beteiligungsverfahren zur Maßnahmenentwicklung:
großer Bestandteil
Beteiligungsverfahren zur Maßnahmenumsetzung:
großer Bestandteil
Monitoring der Maßnahmenumsetzung:
kleiner Bestandteil
Wirkungsabschätzung der Maßnahmen:
großer Bestandteil
Evaluation zur Wirkung der Maßnahmen:
kleiner Bestandteil
Federführung für Erstellung des Konzeptes
Lokale Nahverkehrsorganisation
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Andere Abteilungen/Ämter
Wirtschaftsunternehmen
Landkreis
Art der Beteiligungsformate
Beteiligte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach dem ÖPNV-G Hessen mit Bezug auf § 8 Abs. 3 und 14 PBefG.
Anhörungsverfahren Betroffener: Ortsbeiräte, Verkehrsverbünde und -gesellschaften, Städte, Lokale Nahverkehrsorganisationen, Ministerien, Hessen Mobil, Ämter der Landeshauptstadt Wiesbaden, Beiräte und Arbeitskreise
Informationsveranstaltung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Wiesbaden
t90000